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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
  1. Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde die AGB an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten, auch wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

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Definitionen
  1. «Fotografische Arbeit»: Das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit. Die Urhebernutzungsrechte an den vom Fotograf geschaffenen fotografischen Arbeiten (inkl. Entwürfe, Skizzen, JPG Daten etc.) verbleiben beim Fotografen. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

  2. «Fotograf»: Ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person, vertreten durch «fototscharner.ch».

  3. «Kunde»: Ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bzw. «fototscharner.ch» bestellt.

  4. «Parteien»: Sind der Fotograf von «fototscharner.ch» und der Kunde.

  5. «Exemplar»: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf elektronischen Datenträgern z.B. Memory Stick oder SD Card, Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

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Rechte und Pflichten des Fotografen und Kunden
  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

  2. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

  3. Falls nicht anders vereinbart, kann der Fotograf bei der Ausführung der fotografischen Arbeit Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).

  4. Wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind, obliegt es dem Kunden, die Zustimmung (z.B. Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (z.B. Location Release) zum Foto-Shooting und zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen.

  5. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen bzw. Orte zugänglich und unzweifelhaft bezeichnet sind. Verspätungen/Verzögerungen die durch den Kunden verursacht werden gehen zu Lasten der gebuchten Fotozeit. Eine Verlängerung des Shootings ist kostengebunden.

  6. Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

  7. Vorbehältlich anderweitigen Abmachungen darf der Fotograf den Kunden als Referenz angeben und die fotografische Arbeit für Eigenwerbung nutzen, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

  8. Ich arbeitet ausschliesslich mit selbsterwerbstätigen Teammitgliedern (Models, Hair & Make-Up, Stylisten, Fotografen, Assistenten, etc.). Bei Schadensfällen oder Unfällen am Set (es sei denn dies resultiert aus grob fahrlässigem Handeln durch fototscharner.ch) wird keine Haftung übernommen.

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Nutzungsrechte
  1. Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

  2. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

  3. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von mind. 100% des Aufnahmehonorars und/oder die anfallenden und üblichen Kosten der Copyrights gemäss geltendem Tarif der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen- und Archive (SAB) zu bezahlen.

  4. Der Fotograf behält vorbehaltlich anderweitiger Abmachung das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben.

  5. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

  6. Privatkunden erwerben das volle Copyright ausschliesslich für private Zwecke an den Fotos.

  7. Geschäftskunden erwerben, vorbehaltlich anderweitiger Abmachung, das Copyright der Fotos für Web und Kleinauflagen (<1000). Bei Grossauflagen oder einer grossen geschäftlichen Nutzung wird die Nutzungslizenz per Offerte verrechnet. Stellt sich erst im Nachhinein eine grosse geschäftliche Nutzung heraus, darf fototscharner.ch die erweiterte Nutzungslizenz mit handelsüblich Ansätzen in Rechnung stellen, auch wenn dies in der Offerte nicht explizit erwähnt ist.

  8. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen (Fotograf sowie fototscharner.ch).

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Gewährleistung
  1. Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Fotografien Dritter, die fototscharner.ch vom Kunden erhält, kann der fototscharner.ch ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Kunden in guten Treuen davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten wider Erwarten dennoch Dritte Rechtsansprüche geltend machen, so übernimmt der Kunde alle Kosten, die für die Abwendung dieser Ansprüche anfallen (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten) und ersetzt fototscharner.ch allen daraus entstandenen Schaden. fototscharner.ch gewährleistet, dass die von ihm erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. fototscharner.ch übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, bei deren Beschaffung er lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

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Honorar
  1. Das Honorar des Auftragnehmers bemisst sich nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) oder wird fix abgemacht (Budget). Die Details sind in einem separaten Vertrag, oder wenn ein solcher fehlt, in der Offerte geregelt.

  2. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5 % / Jahr und Mahngebühren von CHF 20.- erhoben.

  3. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen (z.B. bei Verrechnung pro Bild, ist die vorgängig abgemachte Mindestbezugsmenge zu Bezahlen), wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

  4. Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von 50 % Fotografenhonorars bzw. im Falle der Übernahme der Produktion durch den Fotografen, ebenfalls 50 % der Produktionskosten.
    Bei direkter Abwicklung aller Rechnungen zwischen fototscharner.ch mit Drittpersonen fallen zusätzliche 10 % Handlungsgebühren an.

  5. Bei wetterbedingtem Ausfall fallen 50 % aller Honorare sowie 100 % der Fixkosten an.

  6. Vorbehaltlich anderweitiger Abmachung wird bei digitalen Produktionen die Bildbearbeitung (RAW-Konvertierungen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt. Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

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Haftung
  1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

  2. Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

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Offerten, Anfragen
  1. Offerten gelten als verbindlich. Vom Kunden gewünschte Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind oder durch die fototscharner.ch aus vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit.

  2. Tritt fototscharner.ch mit Kunden für eine Beratung, ein Projekt oder aus anderen Gründen erstmals in direkten Kontakt so gilt dieser erste Kontakt als kostenlos, falls es zur Realisierung des Projektes unter Einbezug von fototscharner.ch kommt. Vorbehaltlich anderweitiger Abmachung werden alle weiteren Beratungsaufwände gemäss den entsprechenden Ansätzen in Rechnung gestellt.

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Preise, Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preise verstehen sich ab Firmendomizil von fototscharner.ch. Die Kosten für Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers. Alle Produktpreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, exklusive anderweitiger Dienstleistungen.

  2. Die Preisangaben in Preislisten, Inseraten und anderen schriftlichen Angeboten sind unverbindlich. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise und/oder diejenigen in einer von fototscharner.ch abgefassten schriftlichen Auftragsbestätigung.

  3. Bei einem Auftragsvolumen von mehr als CHF 1‘500.– ist 1/3 des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung ohne Abzug zu entrichten. Die restlichen 2/3 des Gesamtbetrages sind bei der Lieferung fällig. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sämtliche Inkassospesen gehen zu Lastendes Kunden.

  4. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich mindern, ist fototscharner.ch berechtigt, nach eigener Wahl alle ihre Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen oder für alle ausstehenden Forderungen die Stellung von Sicherheiten zu verlangen und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Sind Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann fototscharner.ch vom Vertrag zurücktreten.

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Lieferbedingungen
  1. Die von fototscharner.ch genannten Liefertermine sind unverbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des Liefertermins ist nur mit eingeschriebener Mahnung und einer minimal gewährten Nachfrist von 3 Wochen möglich. Schadenersatzansprüche können keine geltend gemacht werden. Bestellungen können nur mit eingeschriebenem Brief annulliert werden. Es wird eine Gebühr zur Deckung unseres Aufwandes verrechnet.

Salvatorische Klausel
  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Vertragsparteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Dasselbe gilt für allfällige Lücken in diesen AGB. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern; neue AGB werden auch für bestehende Vertragsverhältnisse unmittelbar wirksam.

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Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Diese AGB ersetzen alle Vorgängerversionen.

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Guntershausen, 5. Januar 2017

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